Der kleine Unterschied für Ihr Alleinstellungsmerkmal


Treuhand - Treuhänder

  


Bitte entnehmen Sie der Begriffsbestimmung die einzelnen Unterschiede in Bezug auf unser Angebot.

Gerne können Sie uns aber auch direkt über das Kontaktformular etwas mehr über Ihre Beweggründe informieren, sofern Sie wünschen, kontaktieren wir Sie für ein Erstgespräch.


Verwaltungstreuhand Immobilien


Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben Ihres Immobilien Bestandes ob für ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus als Verwalter oder Treuhänder, im Fall der Treuhand treten wir (sichtbar) für Sie auf oder als nominierter Vertreter.

Das Eigentum bleibt vollständig in Ihrer Hand, Sie ermächtigen uns per Vollmacht und Vertrag.



Treuhand zur Sicherung von Immobilien




Waren Lizenz Treuhand


Sie ermächtigen uns durch Vertrag, Vollmacht und Übertragung einer Sicherheit (notariell) - zum Fremd-Erwerb, Beantragung und Halten der Lizenz zu Ihrem Gebrauch.

Wieso sollten Sie dies wünschen?

Sie stellen wie im Rahmen einer Patent-Treuhand sicher, dass kein Dritter an diese Werte gelangen kann, auch nicht bei Konkurs oder Insolvenz.

Nur durch ordentlichen Beschluss eines deutschen oder ggf. europäischen Gerichts, wären wir zur Herausgabe verpflichtet.

Trotzdem sind wir zu jeder Zeit verpflichtet Ihnen die Werte oder Sachen auszuhändigen.

Weiteres auf Anfrage.


Export Lizenz Treuhand


Wir stellen den pflichtigen 

Chief Export Control Officer 

und beantragen die Lizenz / Lizenzen auch Langzeit-Lizenzen (Massenlizenz) für Ihren Export auf unseren Namen als Warenführer

->im Sinn des Unionszollrechts derjenige, dem der Hauptverpflichtete zum Versandverfahren abgefertigte Ware zur Beförderung übergeben hat, und jeder weitere, der diese Ware zur Beförderung übernimmt. Der Warenführer ist wie der Hauptverpflichtete verpflichtet, die Waren zur Bestimmungszollstelle zu befördern und dort zu vorzustellen. 




 
 
 
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